Zertifizierte Qualität

mit einem Höchstmaß an Sicherheit

Umgang mit Gefahrgut

Lagerung ge­wäs­ser­ge­fähr­den­der Stoffe

Für die vorschriftsgemäße Lagerung umweltgefährdender Stoffe sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten.

WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 1.3.2010


WHG § 62
(alt WHG § 19g)
(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Be­han­deln wasser­gefähr­dender Stoffe sowie An­lagen zum Ver­wenden wasser­gefähr­dender Stoffe im Bereich der ge­werb­lichen Wirt­schaft und im Bereich öffent­licher Ein­rich­tungen müssen so be­schaffen sein und so er­richtet, be­trie­ben und still­gelegt werden, dass eine nach­teilige Ver­ände­rung der Eigen­schaften von Ge­wässern nicht zu besorgen ist.

Eignungs­fest­stellung WHG § 63 (1) (alt WHG § 19h)
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Um­schlagen von wasser­gefähr­denden Stoffen dürfen nur errichtet und be­trie­ben werden, wenn ihre Eig­nung von der zu­stän­digen Behörde fest­gestellt worden ist.

AwSV: Anlagenverordnung zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen


Die bisherigen 16 Landes­verordnungen (VawS) werden durch die Bundes­anlagen­verord­nung AwSV abgelöst und somit erst­malig ein bundes­weit ein­heit­liches Schutz­niveau geschaffen.

GHS ätzend
GHS entzündbar
GHS silhouette
GHS giftig
GHS umweltgefährdend
StawaR
GHS

Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Weitere Informationen zu GHS finden Sie beim Umwelt Bundesamt und der UNECE.

REACH

EG-Verordnung Nr 1907/2006
Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

R = Registrierung, E = Evaluierung (Bewertung), A = Autorisierung (Zulassung) von CH= (chemischen) Stoffen in Europa

europaweit über

110.000

Gefahrgutcontainer geliefert

Transport von Gefahrgütern

Für Transport umweltgefährdender Stoffe sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten.

ADREuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
RIDOrdnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
IMDG-CodeInternationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt
Bauart-Codierung  Verpackungs-Gruppe  Gefährdung
XIsehr gefährlich
YIIgefährlich
ZIIIwenig gefährlich
IBCIntermediate Bulk Container (Großpackmittel)
DIBtDeutsches Institut für Bautechnik
DIBt & BAM
ISO 9001 Cert
TNO
un
Ü DIBt 102