Für die vorschriftsgemäße Lagerung umweltgefährdender Stoffe sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten.
WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 1.3.2010 |
Eignungsfeststellung WHG § 63 (1) (alt WHG § 19h) |
AwSV: Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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GHS | Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals |
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REACH | EG-Verordnung Nr 1907/2006 R = Registrierung, E = Evaluierung (Bewertung), A = Autorisierung (Zulassung) von CH= (chemischen) Stoffen in Europa |
Für Transport umweltgefährdender Stoffe sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten.
ADR | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße |
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RID | Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter |
IMDG-Code | Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen |
GGVSEB | Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt |
Bauart-Codierung | Verpackungs-Gruppe | Gefährdung |
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X | I | sehr gefährlich |
Y | II | gefährlich |
Z | III | wenig gefährlich |
IBC | Intermediate Bulk Container (Großpackmittel) |
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DIBt | Deutsches Institut für Bautechnik |